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Allgemein:
Abgassystem für BHKWs
BHKW unterliegen entgegen dem Heizkessel nicht der BImschV, sondern der TA- Luft. Obwohl die TA- Luft nicht vom Schornsteinfeger überwacht wird, ist die Führung des Abgasweges genehmigungspflichtig.
Das Abgassystem kann je nach Bundesland jährlich oder 2- jährig überprüft werden.
Die Abgasmessung erfolgt durch geschulte Servicebetriebe. BHKW werden ähnlich dem KFZ auf CO und NOx überprüft.
Die empfohlenen Abgassysteme der verschiedenen Hersteller unterscheiden sich. Von Kunststoffsystemen über Aluminium, Stahlrohr als Auspuff bis zur direkten Einleitung in Kamine werden verschiedene Varianten empfohlen.
Kombinationen mit Heizkesseln in einem gemeinsamen Abgaskamin sind nur bedingt möglich.
BHKW- Abgase haben Überdruck, wodurch bereits die Einschränkung für atmosphärische Brenner- Kessel feststeht. Durch entsprechende befähigte Personen muss eine „Kaskade“ berechnet werden.
Letztendlich muss die Abgasführung von einem Schornsteinfeger genehmigt werden. Einheitliche Festlegungen sind in den Innungen noch nicht durchgesetzt.
BHKW die Quasi- Brennwert fahren haben einen Anfall von Kondensat. Die Leistungsgrößen von Klein-BHKW verlangen noch nicht nach Neutralisationsanlagen. Eine Einleitung in das Abwasser, eventuell über Kondensat- Hebeanlagen ist zu berücksichtigen.