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Förderung

Das für Holzzentralheizungssysteme im Ein- und Mehrfamilienhausbereich wichtigste Förderprogrammzur Nutzung erneuerbarer Energien“ vom 12. Januar
2007 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 14 vom 20. Januar 2007. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist diese seit 1999 bestehende und mehrfach angepasste Förderrichtlinie unter dem Begriff „Marktanreizprogramm“ bzw. kurz MAP bekannt.

Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie hat das BMU die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(Bafa) beauftragt.
Die KfW fördert den Einbau von Scheitholzvergaserkesseln mit verschiedenen Darlehensprogrammen.
Für den Bereich Wohnimmobilien ist eine Förderung von Holzvergaserkesseln insbesondere in den folgenden Programmen vorgesehen:

- Ökologisch Bauen:
Maßnahmenpakete 1 und 2: Neubau von Energiesparhäusern (Passivhäuser, KfW-Energiesparhäuser 40, KfW-Energiesparhäuser 60) sowie
Maßnahmenpaket 3: Einbau Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien (gefördert werden u. a. Holzvergaser-Zentralheizungen und Zentralheizungen
mit automatisch beschickten Biomasseanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden (hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel,
Biokraftstoffe, Biogas).
- Wohnraum Modernisieren Maßnahmenpaket Öko-Plus-Maßnahmen: u. a. Einbau von Holzvergaser-Zentralheizungen und Zentralheizungen mit automatisch beschickten Biomasseanlagen.
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Erneuerung Heizung oder Umstellung Heizenergieträger in Verbindung mit mindestens 2 weiteren Maßnahmen zur Gebäudesanierung (Dach, Kellerdecke, Außenwände, Fenster). Ab 1.1.2007 werden Maßnahmen zur CO2-Gebäudesanierung neben der Darlehensvariante alternativ auch mit einer Zuschussvariante gefördert.

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen der KfW sind auf der Internetseite www.kfw-foerderbank.de abrufbar.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert besonders effiziente und umweltfreundliche Scheitholzvergaserkessel sowie automatisch
beschickte Biomasseanlagen über nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Interessenten erhalten Informationen zu den Förderrichtlinien und zum Antragsverfahren beim Bafa (www.bafa.de, Anschrift siehe
Kasten). Auf ihrer Internetseite veröffentlicht das Bafa auch regelmäßig aktualisierte Listen der förderfähigen Biomasseanlagen/Scheitholzvergaserkessel.

KfW Förderbank
Beratungszentrum Frankfurt a. M.
Bockenheimer Landstraße 104
60325 Frankfurt a. M.
Tel.: 069 7431-3030
Fax: 069 7431-1706

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 433/434/435
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 0 61 96/908-625
Fax: 0 61 96/908-800

Gemäß der o. g. Richtlinie können Scheitholzvergaserkessel
im Leistungsbereich von 15 bis 30 kW mit pauschal 750 Euro je Anlage gefördert werden, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
- automatische Leistungs- und Feuerungsregelung durch Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder vergleichbare Sensoren (entsprechend
Kessel der 5-Sterne-Kategorie)
- Mindest-Pufferspeichervolumen: 55 l/kW Nennleistung
- Kesselwirkungsgrad: ⊃3; 90 %
- Emissionsobergrenze für Staub: 50 mg/m⊃3;
- Emissionsobergrenze für Kohlenmonoxid:
250 mg/m⊃3; bei Nennleistung.


Texte mit freundlicher Genehmigung von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) , Hofplatz 1 18276 Gülzow Die FNR im Internet: www.fnr.de